Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Geltungsbereich
Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln das Vertragsverhältnis zwischen Teilnehmer/innen an Feriencamps und dem Einzelunternehmen Fußballcamps Rhein-Neckar. Abweichende oder ergänzende Bestimmungen in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Teilnehmer/innen haben keine Gültigkeit. Ergänzend hierzu finden die in der jeweiligen Ausschreibung zu einem Feriencamp genannten Regeln Anwendung.

2. Anmeldungen/Anmeldebestätigung
Die Teilnehmer/innen können sich über die Website der Fußballcamps Rhein-Neckar anmelden. Erst wenn Fußballcamps Rhein-Neckar die Anmeldung geprüft und per E-Mail bestätigt hat, kommt der Vertrag zwischen den Teilnehmer/innen und der Fußballcamps Rhein-Neckar zustande. Über die Teilnahme entscheidet die Reihenfolge der Anmeldeeingänge. Die Fußballcamps Rhein-Neckar kann ohne Angabe von Gründen die Anmeldung zu einem Feriencamp zurückweisen. Fußballcamps Rhein-Neckar behält sich vor, ein ausgeschriebenes Seminar ausfallen zu lassen, wenn die ausgeschriebene Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird.

3. Storno, Nichterscheinen, Krankheits- bzw. verletzungsbedingter Abbruch, Ausschluss aus disziplinären Gründen
Bereits die Anmeldung ist verbindlich!
Bei Stornierung/Absage eines Teilnehmers - aus welchen Gründen auch immer bis 5 Wochen vor Campbeginn wird eine Bearbeitungsgebühr von € 50,- verrechnet!
Ab der 5. Woche vor Campbeginn werden 50% des eingezahlten Betrages als Stornogebühr einbehalten.
Ab der 3. Woche vor Campbeginn ist der vollständige Betrag fällig (ausgenommen Krankheit – Nachweis mittels eines ärztlichen Attests. Bei Krankheit wird der gesamte Campbetrag zurückbezahlt – abzüglich € 50,– Kosten für Ausrüstung und Bearbeitung.
Bei Nichterscheinen ohne Absage sind alle weiteren Ansprüche an den Veranstalter erloschen und die gesamte Campgebühr wird vom Veranstalter verrechnet!
Bei einem krankheits- oder verletzungsbedingten Abbruch des Camps wird die Teilnehmergebühr nicht erstattet, die Trainingseinkleidung darf aber behalten werden.
Im Interesse aller Teilnehmerinnen behält sich der Veranstalter vor, Kinder aus disziplinären Gründen ohne Rückzahlung der Teilnahmegebühr vom Camp auszuschließen (Eltern werden natürlich verständigt).

4. Medizinische Versorgung
Für den Fall der Erkrankung oder Verletzung eines Teilnehmers bevollmächtigt der Kunde die Fußballschule, alle notwendigen Schritte und Aktionen für eine sichere, angemessene Behandlung und/oder den Heimtransport des Teilnehmers zu veranlassen. Sollten der Fußballschule durch eine medizinische Notfallversorgung eines Teilnehmers Kosten entstehen, ist der Kunde zum Ersatz verpflichtet.

5. Änderungen des Veranstaltungsverlaufs
Die FCRN behält sich vor, angekündigte Referenten/innen durch andere zu ersetzen und den Ablauf der Feriencamps zu ändern oder einzelne Inhalte eines Feriencamps zu ersetzen, umzugestalten oder entfallen zu lassen, soweit dies keinen Einfluss auf den Gesamtcharakter des Feriencamps hat.

6. Bezahlung
Sobald die vollständig ausgefüllte Anmeldung online versendet wurde, ist die Teilnahmegebühr innerhalb von 14 Tagen in vollem Umfang auf folgendes Konto zu überweisen:

Kontoinhaber: Fußballcamps Rhein-Neckar
IBAN: DE06 1001 1001 2620 3338 44
BIC: NTSBDEB1XXX
Verwendungszweck: Veranstaltungsort – aktuelles Jahr – Teilnehmername

Mit erfolgreichem Eingang des Betrages wird der Teilnahmeplatz fest zugesichert. Sollte keine Zahlung in dem Zeitrahmen erfolgen, erlischt das Recht auf die Teilnahmeplatzreservierung.

7. Ausschluss von Feriencamps
Die FCRN behält sich vor, bei massivem Fehlverhalten eines/r Teilnehmers/in, diese/n für den weiteren Verlauf des Feriencamps von allen Aktivitäten auszuschließen. In diesem Fall besteht kein Anspruch auf die Rückerstattung der Veranstaltungsgebühr.

8. Datenschutz
Die FCRN ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, die Veranstaltung mittels Bild und Tonträgern aufzuzeichnen. Der/die Teilnehmer/in ist damit einverstanden, dass er/sie im Rahmen der Veranstaltung gefilmt und/oder fotografiert wird und diese Bild- und Tonaufzeichnungen verbreitet und öffentlich zur Schau gestellt werden dürfen, und zwar in allen bekannten Medien einschließlich des Internets.

9. Haftung der Fußballschule
Die FCRN haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns für:
die gewissenhafte Vorbereitung
die sorgfältige Auswahl und Überwachung der für sie tätigen Personen
die Richtigkeit der Veranstaltung
die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistungen

Wegen wetter- oder sonstig bedingter Ausfälle der angebotenen Leistungen oder mangelnder Möglichkeit zur Teilnahme durch den Teilnehmer wegen Krankheit, Urlaub oder sonstigen Gründen übernimmt die FCRN keine Haftung. Für vom Teilnehmer zu vertretenden Ausfall von Trainingsstunden besteht kein Anspruch auf Rückzahlung oder Ersatz.

10. Beschränkung der Haftung
Die vertragliche Haftung der Fußballschule ist auf die Teilnahmegebühr beschränkt, soweit ein Schaden des Teilnehmers weder vorsätzlich noch grob fahrlässig von der Fußballschule herbeigeführt wird bzw. soweit die Fußballschule für einen einem Teilnehmer zugefügten Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist.
Die Teilnehmer sind für Kleidung und Gepäck selbst verantwortlich. Die FCRN haftet nicht für Diebstahl oder Einbruch.

11. Versicherung
Für die Versicherung des Kindes sind die Eltern bzw. Erziehungsberechtigten verantwortlich.
Das Kind ist zum Zeitpunkt des Fußballcamps Kranken- und Haftpflicht versichert.
Durch Absenden dieses Formulares wird dies bestätigt.

12. Allgemeine Bedingungen
Wir bemühen uns immer unseren TeilnehmerInnen ein abwechslungsreiches Training bzw. Programm zu bieten. Sollte ein Training, Vortrag, Überraschungsgast, Workshop .... also ein geplanter Programmpunkt einmal aufgrund von Witterung oder anderer nicht beeinflussbaren Dingen geändert werden müssen, entstehen dadurch keine Rückerstattungsansprüche. Wir werden uns natürlich bemühen ein adäquates Ersatzprogramm zu finden.
Sollte wegen höherer Gewalt (Naturereignisse, Streik oder Ähnliches) der Kurs ausfallen oder unterbrochen werden müssen, besteht ebenfalls kein Ersatzanspruch.

13. Sport Tauglichkeit
Mit der Anmeldung beim Fußballcamp der FCRN wird bestätigt, dass Mein Kind körperlich fit und in der Lage ist, an einem Fußballcamp teilzunehmen*

14. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Vereinbarung unwirksam oder nichtig sein oder werden, so berührt dies die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen dieses Vertrages nicht.

Die Parteien verpflichten sich, unwirksame oder nichtige Bestimmungen durch neue Bestimmungen zu ersetzen, die den in den unwirksamen oder nichtigen Bestimmungen enthaltenen wirtschaftlichen Regelungsgehalt in rechtlich zulässiger Weise gerecht werden. Entsprechendes gilt, wenn sich Bestimmungen als lückenhaft erweisen sollten. In diesem Fall verpflichten sich die Parteien, Regelungen hinzuzufügen, die dem entsprechen, was die Parteien nach Sinn und Zweck des Vertrages vereinbart hätten, wenn sie den jeweiligen Aspekt bei Vertragsschluss bedacht hätten.