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Allgemeine Geschäftsbedingungen

FuĂŸballcamps Rhein-Neckar
§1 Geltungsbereich
Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln das Vertragsverhältnis zwischen Teilnehmer/innen an Feriencamps und dem Einzelunternehmen FuĂŸballcamps Rhein-Neckar. Abweichende oder ergänzende Bestimmungen in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Teilnehmer/innen haben keine GĂ¼ltigkeit. Ergänzend hierzu finden die in der jeweiligen Ausschreibung zu einem Feriencamp genannten Regeln Anwendung.

§2 Anmeldungen / Anmeldebestätigung
Die Teilnehmer/innen können sich Ă¼ber die Website der FuĂŸballcamps Rhein-Neckar anmelden. Erst wenn FuĂŸballcamps Rhein-Neckar die Anmeldung geprĂ¼ft und per E-Mail bestätigt hat, kommt der Vertrag zwischen den Teilnehmer/innen und FuĂŸballcamps Rhein-Neckar zustande. Ăœber die Teilnahme entscheidet die Reihenfolge der Anmeldeeingänge. FuĂŸballcamps Rhein-Neckar kann ohne Angabe von GrĂ¼nden die Anmeldung zu einem Feriencamp zurĂ¼ckweisen. FuĂŸballcamps Rhein-Neckar behält sich vor, ein ausgeschriebenes Camp ausfallen zu lassen, wenn die ausgeschriebene Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird.

Nachmeldungen nach der Anmeldefrist:
Nach Ablauf der auf der Website veröffentlichten Anmeldefrist ist eine Anmeldung zu einem unserer FuĂŸballcamps nur mit ausdrĂ¼cklicher Zustimmung von FuĂŸballcamps Rhein-Neckar möglich. In diesen Fällen kann es sein, dass die Ă¼bliche Camp-AusrĂ¼stung (z. B. Trikotset) nicht mehr zur VerfĂ¼gung gestellt werden kann, da diese mit Vorlaufzeit und in begrenzten Mengen organisiert wird. Die fehlende AusrĂ¼stung stellt in diesem Fall keinen Mangel der Leistung dar und berechtigt nicht zu einer (Teil-)RĂ¼ckerstattung der TeilnahmegebĂ¼hr.

§3 Storno, Nichterscheinen, krankheits- oder verletzungsbedingter Abbruch, Ausschluss aus disziplinären GrĂ¼nden
Bereits die Anmeldung ist verbindlich.
Bei Stornierung bis 5 Wochen vor Campbeginn wird eine BearbeitungsgebĂ¼hr von € 50,- fällig.
Ab der 5. Woche vor Campbeginn werden 50 % des gezahlten Betrags als StornogebĂ¼hr einbehalten.
Ab der 3. Woche vor Campbeginn ist der gesamte Betrag fällig (Ausnahme: Krankheit mit Attest – in diesem Fall RĂ¼ckerstattung abzĂ¼glich € 50,- fĂ¼r AusrĂ¼stung und Bearbeitung).
Bei Nichterscheinen ohne Absage besteht kein Anspruch auf RĂ¼ckerstattung.
Bei krankheits- oder verletzungsbedingtem Abbruch während des Camps erfolgt keine RĂ¼ckzahlung; die bereits ausgegebene AusrĂ¼stung darf behalten werden.
Teilnehmer/innen können bei gravierendem Fehlverhalten vom Camp ausgeschlossen werden – eine RĂ¼ckerstattung erfolgt in diesem Fall nicht.
Eine teilweise Teilnahme am Camp berechtigt nicht zur (teilweisen) RĂ¼ckerstattung der TeilnahmegebĂ¼hr.

§3a Widerrufsrecht
Ein Widerrufsrecht besteht gemĂ¤ĂŸ § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB nicht, da es sich um eine Freizeitveranstaltung mit festem Termin handelt.

§4 Medizinische Versorgung
Im Notfall bevollmächtigen die Erziehungsberechtigten FuĂŸballcamps Rhein-Neckar, alle erforderlichen medizinischen MaĂŸnahmen zu ergreifen. Hierdurch entstehende Kosten tragen die Erziehungsberechtigten. Die Erziehungsberechtigten willigen ein, dass notwendige medizinische MaĂŸnahmen dokumentiert und bei Bedarf an medizinisches Fachpersonal weitergegeben werden dĂ¼rfen.

§5 Änderungen des Veranstaltungsverlaufs / An- und Abreise
FuĂŸballcamps Rhein-Neckar behält sich vor, Inhalte, Referenten oder Abläufe anzupassen, sofern dies den Gesamtcharakter des Camps nicht wesentlich verändert.
Die An- und Abreise der Teilnehmer erfolgt in Verantwortung der Erziehungsberechtigten. FuĂŸballcamps Rhein-Neckar Ă¼bernimmt keine Aufsichtspflicht auĂŸerhalb der offiziellen Campzeiten.

§6 Bezahlung
Die TeilnahmegebĂ¼hr ist nach Versand der Anmeldung innerhalb von 14 Tagen auf folgendes Konto zu Ă¼berweisen:

Kontoinhaber: FuĂŸballcamps Rhein-Neckar
IBAN: DE06 1001 1001 2620 3338 44
BIC: NTSBDEB1XXX
Verwendungszweck: Vor- und Nachname des Kindes

Ohne fristgerechten Zahlungseingang verfällt der Anspruch auf den Teilnahmeplatz.

§7 Ausschluss vom Camp
FuĂŸballcamps Rhein-Neckar kann Teilnehmer/innen bei massivem Fehlverhalten vom weiteren Campverlauf ausschlieĂŸen. Es besteht in diesem Fall kein Anspruch auf RĂ¼ckerstattung.

§8 Datenschutz
Die bei der Anmeldung erhobenen personenbezogenen Daten der Teilnehmer/innen und Erziehungsberechtigten werden ausschlieĂŸlich zur Organisation und DurchfĂ¼hrung des Camps verarbeitet. Dies umfasst z. B. Kontaktdaten, Gesundheitsangaben sowie im Rahmen der Ă–ffentlichkeitsarbeit erstellte Fotos und Videos.
Die Datenverarbeitung erfolgt gemĂ¤ĂŸ der Datenschutzerklärung unter https://fussballcamps-rhein-neckar.de/datenschutz. Mit der Anmeldung erklären sich die Erziehungsberechtigten damit einverstanden. Die Einwilligung zur Veröffentlichung von Bildmaterial kann jederzeit widerrufen werden.
Die Erziehungsberechtigten sind verpflichtet, FuĂŸballcamps Rhein-Neckar vor Veranstaltungsbeginn Ă¼ber relevante gesundheitliche Einschränkungen oder Besonderheiten zu informieren. Unterlassene Angaben gehen zu ihren Lasten.

§9 Haftung
FuĂŸballcamps Rhein-Neckar haftet nur fĂ¼r Schäden, die auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten beruhen. FĂ¼r einfache Fahrlässigkeit wird die Haftung ausgeschlossen, soweit keine Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit betroffen ist.
Die Haftung fĂ¼r Sachschäden oder Vermögensschäden ist auf die Höhe der TeilnahmegebĂ¼hr begrenzt. Keine Haftung besteht fĂ¼r verloren gegangene oder beschädigte persönliche Gegenstände. Die Teilnahme erfolgt auf eigene Gefahr.
FĂ¼r Schäden, die durch das Verhalten des teilnehmenden Kindes an Dritten oder an Sachen entstehen, haften die Erziehungsberechtigten im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften. FuĂŸballcamps Rhein-Neckar haftet nicht fĂ¼r vom Kind verursachte Schäden. Mit der Anmeldung bestätigen die Erziehungsberechtigten, dass fĂ¼r das teilnehmende Kind eine private Haftpflichtversicherung besteht.
FĂ¼r mitgebrachte Lebensmittel und daraus resultierende gesundheitliche Beeinträchtigungen Ă¼bernimmt FuĂŸballcamps Rhein-Neckar keine Haftung. Es wird empfohlen, keine Wertgegenstände mitzubringen.

§10 Versicherung und gesundheitliche Eignung
Die Teilnehmer/innen sind weder während der Veranstaltung noch auf dem Hin- oder RĂ¼ckweg durch FuĂŸballcamps Rhein-Neckar kranken-, haftpflicht- oder unfallversichert.
FĂ¼r die Teilnahme am Camp ist eine gĂ¼ltige Kranken- und private Haftpflichtversicherung verpflichtend. Der Abschluss einer privaten Unfallversicherung wird empfohlen.
Mit Abgabe der Anmeldung bestätigen die Erziehungsberechtigten, dass dieser Versicherungsschutz besteht und aus medizinischer Sicht keine Einwände gegen die Teilnahme am Camp vorliegen. Etwaige gesundheitliche Einschränkungen oder medizinische Besonderheiten sind vor Veranstaltungsbeginn mitzuteilen. FuĂŸballcamps Rhein-Neckar Ă¼bernimmt keine Verantwortung fĂ¼r Schäden oder gesundheitliche Folgen, die auf fehlende Angaben oder fehlenden Versicherungsschutz zurĂ¼ckzufĂ¼hren sind.

§11 Änderungen durch höhere Gewalt
Bei Ausfall oder Unterbrechung des Camps durch höhere Gewalt (z. B. Unwetter, Streik) besteht kein Anspruch auf Ersatz.

§12 Sporttauglichkeit
Mit der Anmeldung wird bestätigt, dass das Kind sportgesund und zur Teilnahme am FuĂŸballcamp geeignet ist.

§13 Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, bleiben die Ă¼brigen Regelungen unberĂ¼hrt. Die unwirksame Bestimmung wird durch eine rechtlich zulässige Regel ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.

§14 Aufsichtspflicht
(1) Während des Camps erfolgt eine dem Alter entsprechende allgemeine Aufsicht durch das Campteam. Eine durchgängige Einzelbetreuung ist ausdrĂ¼cklich nicht Teil der Leistung. In bestimmten Situationen (z. B. Pausen, Toilettengänge, Wege zwischen Stationen) kann die Aufsicht zeitweise eingeschränkt oder gruppenbezogen erfolgen. Die Erziehungsberechtigten erklären sich mit diesem Rahmen der Aufsicht einverstanden.
(2) Die Aufsichtspflicht von FuĂŸballcamps Rhein-Neckar endet mit dem offiziellen Veranstaltungsende am jeweiligen Camp-Tag; auĂŸerhalb der offiziellen Campzeiten besteht keine Aufsicht. Eine Nachbetreuung oder Ăœbernahme der Aufsicht Ă¼ber diesen Zeitpunkt hinaus ist nicht geschuldet.
(3) Ab Campende liegt die Verantwortung fĂ¼r den Heimweg ausschlieĂŸlich bei den Erziehungsberechtigten. Im Rahmen der Anmeldung bestätigen die Erziehungsberechtigten durch Ankreuzen des entsprechenden Feldes, ob ihr Kind nach Campende eigenständig nach Hause gehen darf. Liegt keine solche Erklärung vor, organisieren die Erziehungsberechtigten die Abholung eigenverantwortlich.
(4) FuĂŸballcamps Rhein-Neckar Ă¼berprĂ¼ft nicht, durch wen oder auf welchem Weg das Kind das Veranstaltungsgelände nach Campende verlässt; eine Identitäts- oder BerechtigungsprĂ¼fung von Abholpersonen erfolgt nicht und ist nicht geschuldet. Eine aktive Ăœbergabe an Abholpersonen ist nicht Leistungsbestandteil.