Allgemeine Geschäftsbedingungen

Fußballcamps Rhein-Neckar

§1 Geltungsbereich
Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln das Vertragsverhältnis zwischen Teilnehmer/innen an Feriencamps und dem Einzelunternehmen Fußballcamps Rhein-Neckar. Abweichende oder ergänzende Bestimmungen in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Teilnehmer/innen haben keine Gültigkeit. Ergänzend hierzu finden die in der jeweiligen Ausschreibung zu einem Feriencamp genannten Regeln Anwendung.

§2 Anmeldungen / Anmeldebestätigung
Die Teilnehmer/innen können sich über die Website der Fußballcamps Rhein-Neckar anmelden. Erst wenn Fußballcamps Rhein-Neckar die Anmeldung geprüft und per E-Mail bestätigt hat, kommt der Vertrag zwischen den Teilnehmer/innen und Fußballcamps Rhein-Neckar zustande. Über die Teilnahme entscheidet die Reihenfolge der Anmeldeeingänge. Fußballcamps Rhein-Neckar kann ohne Angabe von Gründen die Anmeldung zu einem Feriencamp zurückweisen. Fußballcamps Rhein-Neckar behält sich vor, ein ausgeschriebenes Camp ausfallen zu lassen, wenn die ausgeschriebene Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird.

Nachmeldungen nach der Anmeldefrist:
Nach Ablauf der auf der Website veröffentlichten Anmeldefrist ist eine Anmeldung zu einem unserer Fußballcamps nur mit ausdrücklicher Zustimmung von Fußballcamps Rhein-Neckar möglich. In diesen Fällen kann es sein, dass die übliche Camp-Ausrüstung (z. B. Trikotset) nicht mehr zur Verfügung gestellt werden kann, da diese mit Vorlaufzeit und in begrenzten Mengen organisiert wird. Die fehlende Ausrüstung stellt in diesem Fall keinen Mangel der Leistung dar und berechtigt nicht zu einer (Teil-)Rückerstattung der Teilnahmegebühr.

§3 Storno, Nichterscheinen, krankheits- oder verletzungsbedingter Abbruch, Ausschluss aus disziplinären Gründen
Bereits die Anmeldung ist verbindlich.
Bei Stornierung bis 5 Wochen vor Campbeginn wird eine Bearbeitungsgebühr von € 50,- fällig.
Ab der 5. Woche vor Campbeginn werden 50 % des gezahlten Betrags als Stornogebühr einbehalten.
Ab der 3. Woche vor Campbeginn ist der gesamte Betrag fällig (Ausnahme: Krankheit mit Attest – in diesem Fall Rückerstattung abzüglich € 50,- für Ausrüstung und Bearbeitung).
Bei Nichterscheinen ohne Absage besteht kein Anspruch auf Rückerstattung.
Bei krankheits- oder verletzungsbedingtem Abbruch während des Camps erfolgt keine Rückzahlung; die bereits ausgegebene Ausrüstung darf behalten werden.
Teilnehmer/innen können bei gravierendem Fehlverhalten vom Camp ausgeschlossen werden – eine Rückerstattung erfolgt in diesem Fall nicht.

§4 Medizinische Versorgung
Im Notfall bevollmächtigen die Erziehungsberechtigten Fußballcamps Rhein-Neckar, alle erforderlichen medizinischen Maßnahmen zu ergreifen. Hierdurch entstehende Kosten tragen die Erziehungsberechtigten.

§5 Änderungen des Veranstaltungsverlaufs
Fußballcamps Rhein-Neckar behält sich vor, Inhalte, Referenten oder Abläufe anzupassen, sofern dies den Gesamtcharakter des Camps nicht wesentlich verändert.

§6 Bezahlung
Die Teilnahmegebühr ist nach Versand der Anmeldung innerhalb von 14 Tagen auf folgendes Konto zu überweisen:

Kontoinhaber: Fußballcamps Rhein-Neckar
IBAN: DE06 1001 1001 2620 3338 44
BIC: NTSBDEB1XXX
Verwendungszweck: Vor- und Nachname des Kindes

Ohne fristgerechten Zahlungseingang verfällt der Anspruch auf den Teilnahmeplatz.

§7 Ausschluss vom Camp
Fußballcamps Rhein-Neckar kann Teilnehmer/innen bei massivem Fehlverhalten vom weiteren Campverlauf ausschließen. Es besteht in diesem Fall kein Anspruch auf Rückerstattung.

§8 Datenschutz
Die Veranstalter dürfen im Rahmen der Veranstaltung Fotos und Videos erstellen und für Zwecke der Öffentlichkeitsarbeit (z. B. Website, Social Media) verwenden. Mit der Anmeldung erklären sich die Erziehungsberechtigten damit einverstanden.

§9 Haftung der Fußballschule
Fußballcamps Rhein-Neckar haftet nur für grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz. Keine Haftung besteht für wetterbedingte Ausfälle oder Nichtteilnahme durch Urlaub, Krankheit etc.

§10 Haftungsbeschränkung
Die Haftung ist auf die Höhe der Teilnahmegebühr beschränkt, soweit kein Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt. Keine Haftung für persönliche Gegenstände der Teilnehmer.

§11 Versicherung
Die Teilnehmer müssen kranken- und haftpflichtversichert sein. Mit der Anmeldung wird bestätigt, dass dies gegeben ist.

§12 Änderungen durch höhere Gewalt
Bei Ausfall oder Unterbrechung des Camps durch höhere Gewalt (z. B. Unwetter, Streik) besteht kein Anspruch auf Ersatz.

§13 Sporttauglichkeit
Mit der Anmeldung wird bestätigt, dass das Kind sportgesund und zur Teilnahme am Fußballcamp geeignet ist.

§14 Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, bleiben die übrigen Regelungen unberührt. Die unwirksame Bestimmung wird durch eine rechtlich zulässige Regel ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.