Fußballcamps Rhein-Neckar
§1 Geltungsbereich
Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln das Vertragsverhältnis zwischen Teilnehmer/innen an Feriencamps und dem Einzelunternehmen Fußballcamps Rhein-Neckar. Abweichende oder ergänzende Bestimmungen in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Teilnehmer/innen haben keine Gültigkeit. Ergänzend hierzu finden die in der jeweiligen Ausschreibung zu einem Feriencamp genannten Regeln Anwendung.
§2 Anmeldungen / Anmeldebestätigung
Die Teilnehmer/innen können sich über die Website der Fußballcamps Rhein-Neckar anmelden. Erst wenn Fußballcamps Rhein-Neckar die Anmeldung geprüft und per E-Mail bestätigt hat, kommt der Vertrag zwischen den Teilnehmer/innen und Fußballcamps Rhein-Neckar zustande. Über die Teilnahme entscheidet die Reihenfolge der Anmeldeeingänge. Fußballcamps Rhein-Neckar kann ohne Angabe von Gründen die Anmeldung zu einem Feriencamp zurückweisen. Fußballcamps Rhein-Neckar behält sich vor, ein ausgeschriebenes Camp ausfallen zu lassen, wenn die ausgeschriebene Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird.
Nachmeldungen nach der Anmeldefrist:
Nach Ablauf der auf der Website veröffentlichten Anmeldefrist ist eine Anmeldung zu einem unserer Fußballcamps nur mit ausdrücklicher Zustimmung von Fußballcamps Rhein-Neckar möglich. In diesen Fällen kann es sein, dass die übliche Camp-Ausrüstung (z. B. Trikotset) nicht mehr zur Verfügung gestellt werden kann, da diese mit Vorlaufzeit und in begrenzten Mengen organisiert wird. Die fehlende Ausrüstung stellt in diesem Fall keinen Mangel der Leistung dar und berechtigt nicht zu einer (Teil-)Rückerstattung der Teilnahmegebühr.
§3 Storno, Nichterscheinen, krankheits- oder verletzungsbedingter Abbruch, Ausschluss aus disziplinären Gründen
Bereits die Anmeldung ist verbindlich.
Bei Stornierung bis 5 Wochen vor Campbeginn wird eine Bearbeitungsgebühr von € 50,- fällig.
Ab der 5. Woche vor Campbeginn werden 50 % des gezahlten Betrags als Stornogebühr einbehalten.
Ab der 3. Woche vor Campbeginn ist der gesamte Betrag fällig (Ausnahme: Krankheit mit Attest – in diesem Fall Rückerstattung abzüglich € 50,- für Ausrüstung und Bearbeitung).
Bei Nichterscheinen ohne Absage besteht kein Anspruch auf Rückerstattung.
Bei krankheits- oder verletzungsbedingtem Abbruch während des Camps erfolgt keine Rückzahlung; die bereits ausgegebene Ausrüstung darf behalten werden.
Teilnehmer/innen können bei gravierendem Fehlverhalten vom Camp ausgeschlossen werden – eine Rückerstattung erfolgt in diesem Fall nicht.
Eine teilweise Teilnahme am Camp berechtigt nicht zur (teilweisen) Rückerstattung der Teilnahmegebühr.
§3a Widerrufsrecht
Ein Widerrufsrecht besteht gemäß § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB nicht, da es sich um eine Freizeitveranstaltung mit festem Termin handelt.
§4 Medizinische Versorgung
Im Notfall bevollmächtigen die Erziehungsberechtigten Fußballcamps Rhein-Neckar, alle erforderlichen medizinischen Maßnahmen zu ergreifen. Hierdurch entstehende Kosten tragen die Erziehungsberechtigten. Die Erziehungsberechtigten willigen ein, dass notwendige medizinische Maßnahmen dokumentiert und bei Bedarf an medizinisches Fachpersonal weitergegeben werden dürfen.
§5 Änderungen des Veranstaltungsverlaufs / An- und Abreise
Fußballcamps Rhein-Neckar behält sich vor, Inhalte, Referenten oder Abläufe anzupassen, sofern dies den Gesamtcharakter des Camps nicht wesentlich verändert.
Die An- und Abreise der Teilnehmer erfolgt in Verantwortung der Erziehungsberechtigten. Fußballcamps Rhein-Neckar übernimmt keine Aufsichtspflicht außerhalb der offiziellen Campzeiten.
§6 Bezahlung
Die Teilnahmegebühr ist nach Versand der Anmeldung innerhalb von 14 Tagen auf folgendes Konto zu überweisen:
Kontoinhaber: Fußballcamps Rhein-Neckar
IBAN: DE06 1001 1001 2620 3338 44
BIC: NTSBDEB1XXX
Verwendungszweck: Vor- und Nachname des Kindes
Ohne fristgerechten Zahlungseingang verfällt der Anspruch auf den Teilnahmeplatz.
§7 Ausschluss vom Camp
Fußballcamps Rhein-Neckar kann Teilnehmer/innen bei massivem Fehlverhalten vom weiteren Campverlauf ausschließen. Es besteht in diesem Fall kein Anspruch auf Rückerstattung.
§8 Datenschutz
Die bei der Anmeldung erhobenen personenbezogenen Daten der Teilnehmer/innen und Erziehungsberechtigten werden ausschließlich zur Organisation und Durchführung des Camps verarbeitet. Dies umfasst z. B. Kontaktdaten, Gesundheitsangaben sowie im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit erstellte Fotos und Videos.
Die Datenverarbeitung erfolgt gemäß der Datenschutzerklärung unter https://fussballcamps-rhein-neckar.de/datenschutz. Mit der Anmeldung erklären sich die Erziehungsberechtigten damit einverstanden. Die Einwilligung zur Veröffentlichung von Bildmaterial kann jederzeit widerrufen werden.
Die Erziehungsberechtigten sind verpflichtet, Fußballcamps Rhein-Neckar vor Veranstaltungsbeginn über relevante gesundheitliche Einschränkungen oder Besonderheiten zu informieren. Unterlassene Angaben gehen zu ihren Lasten.
§9 Haftung
Fußballcamps Rhein-Neckar haftet nur für Schäden, die auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten beruhen. Für einfache Fahrlässigkeit wird die Haftung ausgeschlossen, soweit keine Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit betroffen ist.
Die Haftung für Sachschäden oder Vermögensschäden ist auf die Höhe der Teilnahmegebühr begrenzt. Keine Haftung besteht für verloren gegangene oder beschädigte persönliche Gegenstände. Die Teilnahme erfolgt auf eigene Gefahr.
Für Schäden, die durch das Verhalten des teilnehmenden Kindes an Dritten oder an Sachen entstehen, haften die Erziehungsberechtigten im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften. Fußballcamps Rhein-Neckar haftet nicht für vom Kind verursachte Schäden. Mit der Anmeldung bestätigen die Erziehungsberechtigten, dass für das teilnehmende Kind eine private Haftpflichtversicherung besteht.
Für mitgebrachte Lebensmittel und daraus resultierende gesundheitliche Beeinträchtigungen übernimmt Fußballcamps Rhein-Neckar keine Haftung. Es wird empfohlen, keine Wertgegenstände mitzubringen.
§10 Versicherung und gesundheitliche Eignung
Die Teilnehmer/innen sind weder während der Veranstaltung noch auf dem Hin- oder Rückweg durch Fußballcamps Rhein-Neckar kranken-, haftpflicht- oder unfallversichert.
Für die Teilnahme am Camp ist eine gültige Kranken- und private Haftpflichtversicherung verpflichtend. Der Abschluss einer privaten Unfallversicherung wird empfohlen.
Mit Abgabe der Anmeldung bestätigen die Erziehungsberechtigten, dass dieser Versicherungsschutz besteht und aus medizinischer Sicht keine Einwände gegen die Teilnahme am Camp vorliegen. Etwaige gesundheitliche Einschränkungen oder medizinische Besonderheiten sind vor Veranstaltungsbeginn mitzuteilen. Fußballcamps Rhein-Neckar übernimmt keine Verantwortung für Schäden oder gesundheitliche Folgen, die auf fehlende Angaben oder fehlenden Versicherungsschutz zurückzuführen sind.
§11 Änderungen durch höhere Gewalt
Bei Ausfall oder Unterbrechung des Camps durch höhere Gewalt (z. B. Unwetter, Streik) besteht kein Anspruch auf Ersatz.
§12 Sporttauglichkeit
Mit der Anmeldung wird bestätigt, dass das Kind sportgesund und zur Teilnahme am Fußballcamp geeignet ist.
§13 Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, bleiben die übrigen Regelungen unberührt. Die unwirksame Bestimmung wird durch eine rechtlich zulässige Regel ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.
§14 Aufsichtspflicht
(1) Während des Camps erfolgt eine dem Alter entsprechende allgemeine Aufsicht durch das Campteam. Eine durchgängige Einzelbetreuung ist ausdrücklich nicht Teil der Leistung. In bestimmten Situationen (z. B. Pausen, Toilettengänge, Wege zwischen Stationen) kann die Aufsicht zeitweise eingeschränkt oder gruppenbezogen erfolgen. Die Erziehungsberechtigten erklären sich mit diesem Rahmen der Aufsicht einverstanden.
(2) Die Aufsichtspflicht von Fußballcamps Rhein-Neckar endet mit dem offiziellen Veranstaltungsende am jeweiligen Camp-Tag; außerhalb der offiziellen Campzeiten besteht keine Aufsicht. Eine Nachbetreuung oder Übernahme der Aufsicht über diesen Zeitpunkt hinaus ist nicht geschuldet.
(3) Ab Campende liegt die Verantwortung für den Heimweg ausschließlich bei den Erziehungsberechtigten. Im Rahmen der Anmeldung bestätigen die Erziehungsberechtigten durch Ankreuzen des entsprechenden Feldes, ob ihr Kind nach Campende eigenständig nach Hause gehen darf. Liegt keine solche Erklärung vor, organisieren die Erziehungsberechtigten die Abholung eigenverantwortlich.
(4) Fußballcamps Rhein-Neckar überprüft nicht, durch wen oder auf welchem Weg das Kind das Veranstaltungsgelände nach Campende verlässt; eine Identitäts- oder Berechtigungsprüfung von Abholpersonen erfolgt nicht und ist nicht geschuldet. Eine aktive Übergabe an Abholpersonen ist nicht Leistungsbestandteil.